| Ausgangslage | Verfahren |
|---|---|
| Verantwortlich für den Schulbesuch sind die Eltern | Die Erziehungsberechtigten sorgen für: • einen regelmäßigen Schulbesuch • pünktliches Erscheinen zum Unterricht |
| Wenn Ihr Kind nicht zur Schule kommen kann … | … melden Sie bitte Ihr Kind bis 8.00 Uhr über ISERV ab. |
| Krankheit | Nach drei Tagen benötigen wir eine schriftliche Entschuldigung. Bitte nutzen Sie die Seiten hinten im Schulplaner. |
| Sonstige Gründe (stundenweise) | z.B. ein ganz wichtiger Arzttermin • bitte vorher bei ISERV ihr Kind abmelden • eine Bescheinigung mit Stempel bei der Klassenlehrerin abgeben. |
| Unterrichtsbefreiung aus wichtigem Grund | Beurlaubungen setzen einen vorherigen schriftlichen Antrag voraus. • stundenweise oder für 1-2 Tage müssen schriftlich bei der Klassenlehrerin beantragt werden. • bei mehr als 2 Tagen oder direkt vor oder nach den Ferien müssen Beurlaubungen rechtzeitig bei der Schulleiterin beantragt werden. Die Genehmigung oder Ablehnung wird den Eltern schriftlich mitgeteilt. |
| sehr schlechte Witterungsbedingungen | • Die Eltern entscheiden über den Schulbesuch. • Bei Verspätungen der Busse dürfen die Kinder nach 15 Minuten Wartezeit wieder nach Hause gehen. Die Buskinder sollten dann versuchen, den Bus zur 2. Stunde zu nehmen. Sollte auch dieser nicht fahren, dürfen die Kinder an diesem Tag zu Hause bleiben. |
| Ein Fehlen ohne Entschuldigung | • wird auf dem Zeugnis vermerkt • es findet ein Elterngespräch statt. • ggf. wird ein Ordnungswidrigkeits- verfahren eingeleitet und das Jugendamt informiert. |